Ausbildungsberuf: Fahrzeuglackierer
Sehr geehrte Auszubildende,
auch im Schuljahr 2026/2027 ist ein Eigenanteil gemäß § 12 Abs. 1 der Lernmittelverordnung (LernMV) vom 14. Februar 1997, zuletzt geändert am 21. Juni 2018 beim Kauf der Schulbücher in der Sekundar-
stufe II und in den beruflichen Schulen laut Anlage 1 der LernMV zu entrichten.
Gemäß § 12 Abs. 1 ermäßigt sich der Eigenanteil für Schulbücher um die Hälfte für das dritte und je-
des weitere Kind, wenn mindestens drei Kinder derselben Familie eine Schule besuchen und dies
durch die Vorlage einer Bescheinigung der jeweiligen Schulen nachgewiesen wird.
Laut § 12 Abs. 2 LernMV darf der Eigenanteil ausnahmsweise in der Höhe überschritten werden, wenn
für einzelne Jahrgangsstufen oder Semester ein erhöhter Bedarf notwendig ist und ein Ausgleich über
einen Zeitraum von drei Schuljahren erfolgt.
In der folgenden Tabelle sind die Lehrbücher enthalten, die im Rahmen des Eigenanteils zu kaufen
sind:

Sollten Sie mit Stichtag 1. August 2026 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch SGB XII
(Sozialhilfe)
Bürgergeld nach §19 Abs. 1 Satz 1 SGB II (ehemals Hartz IV/Arbeitslosengeld II) oder Bürgergeld nach
§19 Abs. 1 Satz 2 SGB II (ehemals Sozialgeld)
beziehen, so sind Sie laut § 12 Abs. 1 LernMV vom Eigenanteil befreit, d. h. Sie erhalten nach Vorlage
der entsprechenden Bescheide und der Rechnung/Quittung den Eigenanteil erstattet. Dazu müssen Sie
einen Antrag auf Erstattung des Elternanteils für Schulbücher beim Schulverwaltungsamt, Breit-
scheidstraße 3 b in 15848 Beeskow stellen.
Mit freundlichem Gruß
Die Schulleitung des OSZ Oder-Spree
